LEITFADEN

 

 

PIN. AUKTION 2024 Leitfaden für Einlieferer

Wie jedes Jahr möchte PIN. mit Hilfe von Spenden aus unserer Benefiz-Auktion die vier verschiedenen Sammlungen unter dem Dach der Pinakothek der Moderne sowie das Museum Brandhorst bei Ausstellungen, Ankäufen, Projekten und Publikationen unterstützen. Auch in diesem Jahr möchten wir den Einlieferern, die das wünschen, anbieten, sie mit einem substantiellen Prozentsatz von bis zu 50% am Netto-Versteigerungserlös zu beteiligen. 

Wir schlagen folgende Vorgehensweise vor:



1. Versteigerung
Das vom Galeristen, Künstler oder Sammler eingelieferte Werk wird durch diesen selbst, also im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, versteigert. Das Auktionshaus Ketterer hat sich freundlicherweise bereit erklärt, die Versteigerung anlässlich der PIN. Auktion am 16. November 2024 pro bono für die Einlieferer durchzuführen.

 

2. Treuhänderische Abwicklung 
Unser Treuhänder wird im Namen und Auftrag des Einlieferers treuhänderisch und unentgeltlich nach der Versteigerung des Werkes den Versteigerungserlös beim Käufer in voller Höhe abrechnen und einziehen. Damit der Treuhänder die Abrechnung im Namen des Einlieferers gegenüber dem Käufer ordnungsgemäß vornehmen kann, verwendet er die ihm vorab vom Einlieferer zur Verfügung gestellten Rechnungsdaten. 

Den eingezogenen Erlös wird dem Treuhänder nach Eingang auf dem Treuhandkonto wie folgt an den Einlieferer und an PIN. überweisen:

  • Sofern der Verkauf der Umsatzbesteuerung unterfällt, wird der Treuhänder den nach Anweisung des Einlieferers ausgewiesenen und vereinnahmten Umsatzsteuerbetrag dem Einlieferer zur Weiterleitung an das Finanzamt überweisen. Der Verkauf aus dem Privatvermögen, von Kleinunternehmern und bestimmte Auslandssachverhalte unterliegen in der Regel nicht der Umsatzbesteuerung.
     
  • Den Verkaufserlös (abzüglich gegebenenfalls der Umsatzsteuer, Importzölle und Importgebühren) wird der Treuhänder nach der zwischen dem Einlieferer und PIN. im Vorfeld getroffenen Vereinbarung aufteilen und entsprechend an den Einlieferer bzw. an PIN. überweisen.

 

Über den Teil des Erlöses, welcher der Einlieferer an PIN. spendet, erhält dieser von PIN. eine Spendenquittung. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass PIN. den Spendenerlös gemeinnützigen Zwecken zukommen lassen kann, ohne hierauf Ertragsteuern zahlen zu müssen.

Bitte konsultieren Sie zu den vorstehenden Punkten Ihren Steuerberater um sicherzugehen, dass Ihre Spende in vollem Umfang steuerlich berücksichtigt werden kann.